Die Stadtbibliothek schließt bis mindestens zum 31. Januar 2021.
Dies gilt für die Zentralbibliothek am Neumarkt und alle acht Stadtteilbibliotheken wie auch für die Landesgeschichtliche Bibliothek (LgB).
Wir bedauern, Ihnen in diesen kommenden Winterwochen keinen Zugang zu unseren Bibliotheksräumen bieten zu können. Alle bereits entliehenen Medien wurden um vier weitere Wochen verlängert, es entstehen während der Schließungszeit keine Mahngebühren.
Gern können Sie aber Bücher und andere Medien bei uns bestellen und wenige Tage später abholen. Schauen Sie in unserem Katalog, welche Medien vorhanden sind und welche Sie mit den üblichen Fristen ausleihen wollen. Maximal 5 Titel. Teilen Sie uns Ihre Wünsche und Ihre Ausweisnummer mit.
Abholzeiten und Kontaktdaten (auch für Auskunftsfragen):
Der Abholservice für die Stadtteilbibliotheken startet ab dem 18. Januar 2021:
Warten Sie immer erst auf unsere Rückmeldung, wann Sie diese Medien mit Ihrem Bibliotheksausweis und Alltagsmaske (bitte ohne Begleitpersonen) abholen können. Kommen Sie bitte erst, wenn die Medien tatsächlich im Abholregal stehen.
Wir verweisen gerne auf sämtliche digitalen Angebote, die Sie mit Ihrer gültigen Bibliothekskarte uneingeschränkt nutzen können. Weitere Informationen dazu erhalten Sie in der Navigationleiste unter "eBibliothek": Zum Beispiel zu unserer eBook-Ausleihe Onleihe OWL, die inzwischen fast 100.000 Medienlizenzen für Sie bereitstellt, oder dem aktuellen PressReader mit 7.000 Zeitungen und Zeitschriften. Hier haben Sie sofort den Zugriff auf die Inhalte.
Fernleihen sind möglich, sowohl die Bestellung als auch die Abholung.
Diese Regeln gelten mindestens bis zum 31. Januar 2021:
Aufgrund der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW in der ab dem 11. Januar 2021 gültigen Fassung schließen die Bibliotheksräume und ein Abholservice wird erlaubt.
Dort heißt es im §6 Abschnitt(4):
"In Bibliotheken einschließlich Hochschulbibliotheken sowie Archiven ist nur die Abholung und Auslieferung bestellter Medien sowie deren Rückgabe zulässig, wenn dies unter Beachtung von Schutzmaßnahmen vor Infektionen möglichst kontaktfrei erfolgen kann."
Die neue vollständige Corona-Schutzverordnung, gültig ab 11.01.21, finden Sie hier.
"Alle Weisheit lässt sich in zwei Worten ausdrücken: Warten und hoffen."
(Alexandre Dumas, letzter Satz des Buches "Der Graf von Monte Christo".)