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Häufig gestellte Fragen
Häufig gestellt Fragen
1. Wie bekomme ich eine Kundenkarte für die Stadtbibliothek?
Sie erhalten eine Kundenkarte gegen Vorlage Ihres Personalausweises (bei nichtdeutschen Bürgern gilt der Reisepass mit Meldebescheinigung) in der Zentralbibliothek und allen unseren Zweigstellen.
2. Wie teuer ist eine Kundenkarte?
Für die Kundenkarten gelten verschiedene Gebührentarife. Für Erwachsene ab 18 Jahren beträgt die Jahresgebühr 15,00 €, Schüler und Studenten bis 27 Jahre zahlen 10,00 €. Ein entsprechender Nachweis muss vorgelegt werden. Für alle Personen unter 18 Jahren ist die Kundenkarte und damit die Nutzung der Medien kostenlos.
3. Wie melde ich mich im Konto an?
Bei der Anmeldung werden Sie nach Ihrer Kartennummer und Ihrem Passwort gefragt. Die Nummer finden Sie auf Ihrer Karte. Ihr Passwort entspricht Ihrem Geburtsdatum. Bitte geben Sie es in der Form tt.mm.jjjj ein. Beispiel: 13.07.1977
4. Wie kann ich die Ausleihfrist der Medien verlängern?
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, die Ausleihfristen zu verlängern. Bei der Ausleihe neuer Medien verlängern Sie am Selbstverbucher, Sie rufen uns unter der Tel.-Nr. 0521 51-5000 an, Sie verlängern über die Selbstbedienungsfunktionen im Internet auf unserer Seite. Eine Fristverlängerung kann dreimal durchgeführt werden, sofern Medien nicht durch einen anderen Kunden vorgemerkt wurden.
5. Wie kann ich ausgeliehene Medien vormerken?
Eine Vormerkung ist über den online-Katalog möglich. Hier können derzeit ausgeliehene Medien über den Vorbestell-Button vorgemerkt werden. In diesem Schritt können Sie festlegen, in welcher Zweigstelle Sie das Medium abholen wollen. Die Gebühr für eine Vormerkung beträgt 1,00 €, der bei Bereitstellung anfällt.
6. Wie kann ich feststellen, ob ich noch ausgeliehene Medien zu Hause habe und wann sie fällig sind?
Sie können jederzeit in der Bibliothek, telefonisch (Tel. 0521 51-5000 während der Öffnungszeiten) oder über das Internet im elektronischen Katalog über die Funktion "Konto" ermitteln, ob Sie noch Medien zu Hause haben und diese gegebenenfalls verlängern.
7. Was bedeuten die Abkürzungen und Fachausdrücke im elektronischen Katalog?
Hier nur die wichtigsten Abkürzungen und Begriffe:
| Beil. | Beilage |
| in TBB | in der Technischen Buchbearbeitung (Abteilung für die ausleihfertige Einarbeitung oder Reparatur der Medien) |
| Magazin | nicht öffentlich zugänglicher Standort, bitte fragen Sie an der Information |
| makuliert | nicht mehr im Bestand |
| TaBu | Standort Taschenbuch-Ständer |
| z. Zt. in ... z. Zt. bei... |
das Buch wird zurzeit in der angegebenen Abteilung bearbeitet |
| Aufl. | Auflage |
| hrsg., Hrsg. | herausgegeben, Herausgeber |
| Ill. | Illustrationen |
| S. | Seiten |
| übers. | übersetzt |
| Übers. | Übersetzer |
| Verl. | Verlag |
8. Wie lange können welche Medien ausgeliehen werden und wie viele?
Die Leihfrist für Bücher beträgt 4 Wochen, für alle AV-Medien unf für Zeitschriften gilt eine Ausleihfrist von 1 Woche.
Insgesamt sollen nicht mehr als 99 Medien gleichzeitig ausgeliehen sein. Hierbei ist die Anzahl der gleichzeitig ausgeliehenen AV-Medien auf 10 beschränkt.
9. Was passiert, wenn ich vergesse, Medien zurückzubringen?
Ist die Leihfrist nach 2 Karenztagen überschritten, wird eine Gebühr berechnet. Diese beträgt pro Buch innerhalb der ersten Woche 1,00 €, für jede weitere Woche kommen 2,00 € hinzu. Werden audio-visuelle Medien (DVD, CD, etc.) oder Zeitschriften zu spät abgegeben, müssen - ebenfalls nach 2 Karenztagen - 3,00 € pro angefangene Woche bezahlt werden.
Wenn Sie vergessen haben, Bücher oder andere Medien rechtzeitig zurückzubringen, erhalten Sie ein Mahnschreiben. Dieses können Sie auch als E-Mail erhalten. Um weitere Informationen zu bekommen, lesen Sie die Frage "Ab wann wird denn gemahnt?".
10. Wie kann ich Gebühren vermeiden?
Um Gebühren zu vermeiden können Sie unseren SMS-Service nutzen. Für 0,20 € per SMS erhalten Sie eine Leihfristerinnerung, können das Konto abfragen oder die Medien verlängern.
11. Ab wann wird denn gemahnt?
Frühestens 1 Woche nach Ablauf der Leihfrist wird eine Rückgabeerinnerung (1. Mahnung) versandt, 2 Wochen später eine zweite. Ein Anspruch auf diese Rückgabeerinnerungen besteht nicht. Sind die Medien auch nach Ablauf weiterer 4 Wochen nicht zurückgegeben, wird eine Schadensersatzrechnung versandt.
12. Was passiert, wenn ich ein Buch oder ein anderes Medium verliere?
Wenn Medien verloren wurden, müssen diese mit Rücksprache der Bibliothek ersetzt werden.
13. Was ist zu tun, wenn ich meinen Ausweis verloren habe?
Bei Verlust des Ausweises sollte dieser unbedingt gesperrt werden (Tel. 0521 51-5000), damit kein Fremder auf Ihren Namen Medien ausleihen kann. Gegen erneute Vorlage der üblichen Anmeldeunterlagen und Zahlung von 4,00 € kann ein Ersatzausweis ausgestellt werden.
14. Nimmt die Stadtbibliothek auch Medien-Geschenke an?
Natürlich freuen wir uns über Medien-Geschenke, allerdings sollte das Erscheinungsjahr nicht länger als 5 Jahre zurückliegen..
15. Kann ich eine Kundenkarte auch verschenken?
Ja, an der Anmeldung bekommen Sie die entsprechenden Geschenk-Gutscheine.
16. Gibt es Kopiermöglichkeiten in der Stadtbibliothek?
In den Zweigstellen (außer in Joellenbeck) sowie in der Hauptstelle auf allen Etagen gibt es Münz-Kopierer (eine DIN-A-4-Kopie kostet 0,05 €, eine DIN-A-3-Kopie 0,10 €). In der Zentralbibliothek gibt es auf der Galerie, 1. Etage, auch einen Farbkopierer (eine DIN-A-4-Kopie kostet 0,50 €).
17. Werden Bibliotheksführungen angeboten?
Für Schulklassen werden spezielle Führungen angeboten. Hier ist eine Voranmeldung mit Terminabsprache nötig.
Allgemeine Bibliothesführungen für Interessierte finden jeden 1. Donnerstag um 16.30 Uhr statt. Voranmeldungen sind hier nicht nötig.